Menu
Menü
X

Eintritt und Übertritt

Um erneut in die evangelische Kirche einzutreten, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro oder Pfarramt. Hierzu muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden.

Auch ein Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist möglich. Eine erneute Taufe ist dabei nicht nötig.

Falls Sie als Erwachsener getauft werden möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt. Hierzu kann z.B. auch eine persönliche Tauffeier außerhalb eines Gottesdienstes gefeiert werden.

Austritt aus der Kirche

Es gibt unterschiedliche Gründe aus der Kirche auszutreten. Nicht immer läuft alles perfekt und oft ärgert man sich über das große Ganze oder über die Kleinigkeiten. Wir nehmen Ihre Gründe sehr Ernst und versuchen, Dinge zu verändern oder anzupassen. Uns liegt Ihre Mitgliedschaft am Herzen. Deshalb stehen wir jederzeit für Anregungen und Gespräche bereit. In unseren Gemeinden versuchen wir, für Sie da zu sein und Sie in den vielfältigen Situationen des Lebens zu unterstützen.

Unsere Angebote, die Instandhaltung der Gebäude und die Bezahlung unserer Mitarbeiter müssen finanziert werden. Dies kann über unterschiedliche Wege geregelt werden. In Deutschland ist die Finanzierung über die Finanzämter geregelt. Für den Einzug der Steuer erhalten die Bundesländer von den Kirchen eine Gebühr. Die Kirchensteuer richtet sich nach der Höhe der Einkommens- und Abgeltungssteuer. Vermögende bezahlen mehr, Menschen ohne Verdienst nichts. D.h. mit Ihrer Steuer finanzieren Sie auch solidarisch die Mitglieder mit, die keine Einkommenssteuer bezahlen, z.B. Kinder, Arbeitssuchende oder Senioren.

Wir bedanken uns bei allen, die unsere Arbeit unterstützen. Gerne können Sie unsere Haushalte einsehen. Dort ist jeder Posten nachvollziehbar aufgestellt, damit wir über alle Einnahmen und Ausgaben transparent Rechenschaft abgeben können.

Was zahlt der Staat an die Kirche?

Warum bekommt die Kirche Staatsleistungen?

top